Jahresabschlüsse

 

Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Auf Grund der sich verschärfenden Gesetzgebung werden die Unterschiede zwischen Steuerrecht und Handelsrecht immer bedeutender und zwingen in vielen Fällen zur Erstellung einer Handelsbilanz und zusätzlich einer davon abweichenden Steuerbilanz.

Die Bilanzierung wird immer stärker zu einer Optimierungs- entscheidung zwischen den Wünschen, einerseits wirtschaft-liche Stärke zu demonstrieren und anderseits durch einen möglichst niedrigen Gewinn die Steuerbelastung zu reduzieren. Wir unterstützen Sie bei dieser Aufgabe mit viel Fingerspitzen-gefühl und stehen auf Ihren Wunsch auch Ihrer Hausbank für Gespräche zur Verfügung. Dabei profitieren unsere Mandanten auch von unserer über lange Jahre aufgebauten Reputation.

Bestandteile der von uns erstellten Jahresabschlüsse sind so genannte Bescheinigungen. Je nach Intensität der im Rahmen der Jahresabschlusserstellung durchgeführten Prüfungshandlungen werden die Bescheinigungen formuliert. Kreditinstitute verlangen häufig Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen. Die Bandbreite reicht von "einfachen" Bescheinigungen bis hin zu Bescheinigungen, die in der Qualität einem Bestätigungsvermerk nahekommen, da umfangreiche Prüfungshandlungen durchgeführt werden.  

 

Unsere Leistungen im Überblick  

  • Erstellung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen
  • Erstellung von Steuerbilanzen, Sonder- und Ergänzungsbilanzen für alle Unternehmensformen
  • Erstellung und Pflege des Anlageverzeichnisses
  • Erläuterungen zu Gewinnermittlungen und Jahresabschlüssen
  • Erstellung von Mehrjahresvergleichen
  • Erstellung  eines Anhangs für Kapitalgesellschaften
  • Unterstützung bei der Erstellung eines Lageberichts
  • Führung der Kapitalkonten bei Personengesellschaften
  • Individuelle Jahresabschlussbesprechungen
  • Offenlegung beim elektronischen Bundesanzeiger, soweit gesetzlich vorgeschrieben