Kryptowährungen

Wir beraten Sie zu steuerlichen Fragen rund um  Kryptowährungen. Es handelt sich hierbei um eine junge Anlageform, für die kein Kapitalertragssteuerabzug vorgenommen wird. Die gesetzlichen Vorschriften sind bisher noch nicht an die Besonderheiten dieser Anlageform angepasst. 


Wir bieten Ihnen ein vollständiges Reporting über Ihre Krypto-Transaktionen mit spezieller Software. Sie entscheiden, wie regelmäßig Ihnen das Reporting zur Verfügung gestellt wird (wöchentlich, monatlich, vierteljährlich, jährlich). 

Der Report enthält auch alle steuerlich relevanten Angaben und wird durch ein individualisiertes Begleitschreiben für das Finanzamt ergänzt.